03.03.2020 Antrag bzgl. der Modernisierung des NRW Straßenbaubeitragsrechts

Die FDP Fraktion im Rat der Gemeinde Neunkirchen beantragt, dass die Gemeinde Neunkirchen am Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes teilnimmt und darüber hinaus die Straßenausbaubeitragssatzung dahingehend anpasst, die derzeit gültigen Sätze um je 20% für alle Straßenarten zu senken(entsprechend der in der Ratssitzung am 27.02.2020 veröffentlichten Aufstellung). Darüber hinaus soll seitens der Verwaltung dargestellt werden, in wie weit sich diese Senkung auf den Haushalt auswirken wird.

Begründung: Das Kommunalabgabengesetz sieht vor, bei der Verbesserung von Straßen, Wegen und Plätzen die anliegenden Grundstückseigentümer mit den so genannten Straßenausbaubeiträgen zu beteiligen. Die Straßenausbaubeiträge konnten bislang hohe und teilweise erhebliche finanzielle Belastungen für die betreffenden Grundstückseigentümer zur Folge haben. Das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von jährlich 65 Millionen Euro ab dem Jahr 2020 ersetzt die ausfallenden Beiträge der Anlieger. Damit werden gleichzeitig die Beitragszahler entlastet und die daraus resultierenden Mindereinnahmen für die Kommunen kompensiert.

Das Gesetz sieht nunmehr eine Härtefallregelung vor, nach der Personen unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag eine unbefristete Stundung zu gewähren ist. Mit der Einführung eines voraussetzungslosen Ratenzahlungsanspruchs wird eine wirtschaftliche Überforderung von Beitragspflichtigen nachhaltig und unbürokratisch vermieden. Der Beitragsanteil der Grundstückseigentümer liegt in Neunkirchen bislang zwischen 30% (Hauptverkehrsstraße) und 80% (Anliegerstraße) des entstandenen beitragsfähigen Aufwandes.

Wir Freie Demokraten wollen, dass die Neunkirchener Bürger von dem Förderprogramm möglichst schnell profitieren und durch Straßenausbaubeiträge weniger belastet werden. Die Gemeinde Neunkirchen soll daher das Förderprogramm nutzen und die o. g. Änderungen der örtlichen Beitragssatzung auf den Weg bringen.