22.10.2014 Friedhofskonzept

Antrag nach der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Neunkirchen
Zukunftskonzept und Investitionsstopp für die Friedhöfe der Gemeinde Neunkirchen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die FDP-Fraktion beantragt einen Investitionsstopp für alle Friedhöfe in der Gemeinde Neunkirchen bis zur Verabschiedung eines zukunftsfähigen Friedhofskonzepts. Wie die neuesten Zahlen zeigen, weist die Bilanz unserer 7 (!) Friedhöfe wieder eine Unterdeckung aus. Um eine von der GPA geforderte Kostendeckung zu erzielen, müssten die Friedhofsgebühren extrem angehoben werden. Dies wäre den Neunkirchenern Bürgern nur schwer zuvermitteln. Um aber langfristig die Gebühren auf einem erträglichen Niveau zu halten, undgleichzeitig den Gemeindehaushalt nicht noch stärker zu belasten, sind wir gefordert ein bürgerfreundliches, solides aber auch finanzierbares Konzept für unsere Friedhöfe aufzustellen. Bis dahin sollten keine weiteren Investitionen wie neue Vordächer, Treppen, Bäume, Wegepflasterungen oder ähnliches getätigt werden. Dies soll solange bestehen bleiben, bis sich Rat und Verwaltung über die Anzahl und Art (klassische Friedhöfe, Friedwald o.ä.) der Friedhöfe geeinigt haben.
Selbstverständlich sollen alle notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen, die zur Sicherheit der Bürger dienen, davon nicht betroffen sein.
Die FDP beauftragt die Verwaltung ein entsprechendes Friedhofs-Konzept auszuarbeiten und biszu dessen Verabschiedung einen Investitionsstopp auszusprechen.

Beschlusslage:

Auf Grund unseres Antrages wurde beschlossen ein Friedhofsentwicklungskonzept erarbeiten zu lassen. Dieses Konzept wurde in den entsprechenden Ausschüssen und in einer Arbeitsgruppe beraten und beschlossen. Im Ergebnis verabschiedete der Rat in seiner öffentlichen Sitzung vom  27.10.2016 die aus den Beratungen hervorgegangenen Ergebnisse, die danach Eingang in die Friedhofssatzung der Gemeinde finden. Unter anderem wurde ein Kernbelegungskonzept, Wiesengräber als Partnerangebot, die Möglichkeit der Baumbestattung, Urnen-Gemeinschaftsgrabstätten und ein Sternenkindergrab beschlossen. Details dazu finden sich in der Friedhofssatzung wieder. Beschlossen wurde ebenfalls,  den örtlichen Heimatvereinen die Möglichkeit einer Integration des Ehrenmales für die Kriegstoten auf den jeweiligen Friedhöfen anzubieten bzw. offen zu halten.