14.09.2013 Klage gegen den Stärkungspakt des Landes NRW

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die FDP-Fraktion beantragt: Der Rat der Gemeinde Neunkirchen spricht sich gegen die geplanten interkommunalen Umlagen innerhalb des Stärkungspakts des Landes NRW aus und fordert von der Landesregierung die sofortige Rücknahme ihrer Pläne. Sollte dies nicht geschehen, besteht der Rat der Gemeinde Neunkirchen auf einer Klage gegen das Land NRW, mit dem Ziel diese Regelung außer Kraft zu setzen.
Begründung:
Grundsätzlich ist der Gedanke richtig, dass die Kommunen innerhalb des Landes NRW eine Solidargemeinschaft
bilden und übermäßige Lasten gerechter verteilt werden. Die Landesregierung allerdings legt für ihre Berechnungen der Umlage völlig falsche Maßstäbe an. Die Gemeinde Neunkirchen hat in den vergangenen Jahren nur mit Anstrengungen ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen können. Dabei wurde bewusst der Weg beschritten, den Haushalt auf der
Ausgabenseite zu verbessern und nicht durch die einseitigen Erhöhungen von Steuern und Abgaben.Die Landesregierung macht mit ihren Berechnungen, die auf völlig falschen Annahmenberuhen, diese Anstrengungen zunichte. Neunkirchen hat keine Steuerkraftüberschüsse. Ausdiesem Grund ist eine Klage unumgänglich.

Beschlusslage:

Im Zuge wiederkehrender Verhandlungen wurde zuletzt in der öffentlichen Ratssitzung vom 26.10.2016 einstimmig beschlossen, dass sich die Gemeinde Neunkirchen an einer Verfassungsbeschwerde gem. Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4b GG i.V. m. § 91  BVerfGG gegen das Zweite Gesetz zur Änderung des nordrhein-westfälischen Stärkungspaketgesetzes (GV.NRW.2013, S.726) vor dem Bundesverfassungsgericht beteiligt.